Wirtschaftsprüfung

ANACOR Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Röber Hess Pimme GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Alle Prüfungen und gutachterlichen Tätigkeiten, die keine gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften sind, werden von uns mit der ANACOR Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ausgeführt.

Handelt es sich bei anstehenden Aufgaben um gesetzliche Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
so erfolgt die Auftragsabwicklung über die Röber Hess Pimme GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Nach § 319 HGB ist vorgeschrieben, dass Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen, aus dem sich ergibt, dass die Eintragung nach § 38 Nummer 1 Buchstabe h oder Nummer 2 Buchstabe f der Wirtschaftsprüferordnung vorgenommen worden ist (Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister).

Zur Schaffung einer breiteren Unternehmensbasis und zur Bildung einer Kooperation bei Schaffung und Sicherung der notwendigen Anforderungen
an die Prüfungsqualität ist im Jahr 2006 von unserer Praxis zusammen mit Berufskollegen die Röber Hess Pimme GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
in Leipzig gegründet worden. Neben der Schaffung einer gemeinsamen, breiteren Unternehmensbasis, um auch größere Prüfungs- und sonstige Mandate betreuen zu können, ist die Erfüllung der Anforderungen an die Qualitätssicherung nach der Wirtschaftsprüferordnung Ziel der Kooperation.

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nach der Wirtschaftsprüferordnung verfügt die Gesellschaft über die notwendige Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und ist berechtigt, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB, Prüfung aufgrund der Vorschriften des § 53 HGrG, andere Prüfungen nach AktG, MaBV etc.) durchführen zu können.

Sprechen Sie uns an, damit wir den Status der von Ihnen benötigten Prüfungsleistung klären und die weitere Durchführung mit Ihnen abstimmen können.